Recht und Geld bei Zöliakie: Was dir zusteht – und was nicht
Von Glutenrein · Lesezeit ca. 5 Min.
Glutenfreie Ernährung kostet mehr — das spürst du spätestens beim ersten Wocheneinkauf nach der Diagnose. Was viele dann hoffen: dass der Staat diesen Mehraufwand irgendwie ausgleicht. Steuer, Schwerbehinderung, Krankenkasse, Schule — irgendwo muss doch etwas gehen. Dieser Artikel gibt dir einen ehrlichen Überblick darüber, was es in Deutschland wirklich gibt, was nicht funktioniert und warum andere EU-Länder besser dastehen.
Die bittere Wahrheit zuerst: Diät-Mehrkosten sind nicht absetzbar
Wenn du nach der Diagnose anfängst, Belege für glutenfreie Lebensmittel zu sammeln, kannst du damit aufhören. § 33 Abs. 2 Satz 3 EStG ist eindeutig: „Aufwendungen, die durch Diätverpflegung entstehen, können nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.“ Keine Ausnahme, keine medizinische Sonderregel.
Der Bundesfinanzhof hat das 2021 bestätigt (BFH VI R 48/18): Das Abzugsverbot gilt auch dann, wenn die Diät eine medikamentöse Behandlung ersetzt. Eine Verfassungsbeschwerde dagegen wurde im November 2025 nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG 2 BvR 1554/23). Der Rechtsweg ist ausgeschöpft. An diesem Punkt wird sich in absehbarer Zeit nichts ändern.
Das klingt hart — ist es auch. Aber es hilft dir mehr, das klar zu wissen, als falsche Hoffnungen zu hegen.
Mehr Details dazu im Artikel Zöliakie und Steuern: Was du wirklich absetzen kannst.
Was du trotzdem absetzen kannst
Glutenfreie Lebensmittel fallen raus — aber echte Krankheitskosten nicht. Nach § 33 Abs. 1 EStG kannst du folgende Ausgaben als außergewöhnliche Belastung geltend machen, sobald du die zumutbare Belastungsgrenze überschreitest:
- Arztkosten und Arztbesuche
- Antikörpertests (IgA-TG2, IgA-Gesamt) und Biopsiekosten
- Ärztlich verordnete Arzneimittel nach § 2 AMG
- Ernährungsberatung mit Überweisung
- Fahrtkosten zu Arztterminen
Das ist kein Ersatz für den entgangenen Mehrkostenabzug, aber es lohnt sich, diese Posten konsequent zu dokumentieren.
Behinderten-Pauschbetrag: Der reale Vorteil bei GdB 20
Hier gibt es tatsächlich etwas. Wer eine Zöliakie-Diagnose hat, kann beim Versorgungsamt einen Grad der Behinderung (GdB) beantragen. Die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV, Anlage zu § 2, Nr. 10.2.2) legt für Zöliakie ohne wesentliche Folgeerscheinungen unter glutenfreier Ernährung einen GdB von 20 fest.
Dieser GdB 20 bringt einen konkreten Vorteil: den Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG — 384 Euro pro Jahr, ohne Belegpflicht und ohne Anrechnung einer zumutbaren Belastung. Du trägst den GdB in der Steuererklärung ein und bekommst die Entlastung automatisch. Ab 2026 wird der GdB digital ans Finanzamt übermittelt.
Wichtig: Ein Schwerbehindertenausweis setzt GdB 50 voraus (§ 2 Abs. 2 SGB IX). Mit GdB 20 gibt es keinen Ausweis, keine Gleichstellung im Arbeitsleben. Den Antrag stellst du beim Versorgungsamt oder Landesamt für Soziales — kostenlos, mit ärztlichem Attest und Biopsie-Bericht. Mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Monaten solltest du rechnen.
Alles zum Antrag im Artikel GdB und Schwerbehinderung bei Zöliakie.
Bürgergeld und Grundsicherung: Der Mehrbedarf
Wer Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter erhält, hat einen gesetzlichen Anspruch auf Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung. § 21 Abs. 5 SGB II (Bürgergeld) und § 30 Abs. 5 SGB XII (Grundsicherung) sehen für Zöliakie-Betroffene etwa 100 bis 113 Euro pro Monat zusätzlich vor — das entspricht rund 20 Prozent des Regelbedarfs und wird jährlich angepasst. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest. Den genauen aktuellen Betrag erfährst du beim zuständigen Jobcenter oder Sozialamt.
Für alle anderen — also die meisten Berufstätigen mit regulärem Einkommen — gibt es diesen Weg nicht. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt glutenfreie Lebensmittel grundsätzlich nicht. Manche Kassen bieten freiwillige Zuschüsse zur Ernährungsberatung nach § 20 SGB V an — das lohnt sich nachzufragen, ist aber kein Rechtsanspruch.
Was die Mehrkosten konkret bedeuten und wie du sie im Alltag reduzieren kannst, liest du in Glutenfreie Ernährung: Was sie wirklich kostet.
Der EU-Vergleich: Deutschland fällt weit zurück
Der Blick über die Grenze zeigt, wie anders es geregelt sein könnte. In Italien erhalten Zöliakie-Betroffene monatliche Gutscheine für glutenfreie Grundnahrungsmittel — zwischen 56 und 124 Euro pro Monat, gestaffelt nach Alter und Geschlecht (D.M. 2018). In Frankreich werden 60 Prozent der Kosten über einen Listenpreis erstattet, gedeckelt bei 45,73 Euro monatlich für Erwachsene. Belgien zahlt 38 Euro pro Monat, Luxemburg 553,50 Euro pro Jahr, Norwegen bis zu 104,70 Euro monatlich.
Auch Irland und die Niederlande kennen Steuerentlastungen speziell für glutenfreie Mehrkosten. Österreich gewährt einen Freibetrag von 70 Euro monatlich über den Behindertenpass.
Deutschland: kein nationaler Zuschuss, kein Steuerabzug. Zusammen mit Spanien steht Deutschland am schlechtesten da. Die realen Mehrkosten für eine glutenfreie Ernährung liegen nach europäischen Studien deutlich über 1.000 Euro pro Jahr — dieser Betrag bleibt in Deutschland vollständig beim Betroffenen.
Alle Länder im Vergleich: Glutenfrei in Europa: Wer zahlt, wer nicht.
Kita und Schule: Viel hängt vom Träger ab
Eine Frage, die gerade Eltern beschäftigt: Muss die Schule oder Kita eine glutenfreie Mahlzeit anbieten? Die klare Antwort: nein, nicht bundesweit. Es gibt keine gesetzliche Pflicht zur glutenfreien Verpflegung. Die DZG bestätigt das ausdrücklich.
Schulverpflegung ist Ländersache — und damit sehr uneinheitlich. Schulen gelten als Lebensmittelunternehmer und müssen nach der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, VO 1169/2011) über Allergene informieren, aber keine Diätkost bereitstellen. In Hamburg und Berlin verpflichten einige Träger ihre Caterer vertraglich zur Sonderkost ohne Mehrkosten, wenn ein ärztliches Attest vorliegt — das ist eine Einzellösung, kein Rechtsanspruch.
Was praktisch hilft: mitgebrachtes Essen (DGE empfiehlt, Schulen sollten Aufwärmmöglichkeiten bereitstellen), frühzeitige schriftliche Vereinbarungen mit der Schule und Personalschulungen zur Kreuzkontaminationsvermeidung. Die DZG hat eine kostenfreie Infomappe für Kitas und Schulen. Eine Petition der DZG im Bundestag (Petition 188132, Stand 2025: über 122.000 Unterschriften) fordert einen gesetzlichen Anspruch — das Verfahren läuft, die Rechtslage kann sich also ändern.
Praktische Hilfe für Schulstart und Kita: Zöliakie in Kita und Schule: Was Eltern wissen müssen.
Fazit
Was es in Deutschland wirklich gibt: den Behinderten-Pauschbetrag von 384 Euro pro Jahr bei GdB 20, den Bürgergeld-Mehrbedarf für Leistungsbeziehende und die Absetzbarkeit echter Krankheitskosten wie Arzt- und Testkosten. Was es nicht gibt: einen Steuerabzug für die Diät selbst, einen staatlichen Zuschuss zu glutenfreien Lebensmitteln oder einen gesetzlichen Anspruch auf Schulverpflegung. Dieser Überblick kann keine Steuer- oder Rechtsberatung ersetzen — bei konkreten Fragen wende dich an einen Steuerberater, den VdK oder das zuständige Versorgungsamt. Für deine Küche zu Hause ist eines sicher: Eine sicher eingerichtete, kreuzkontaminationsfreie Küchenausstattung bleibt die Investition, die du selbst in der Hand hast.
Glutenrein — Das Glutenrein-Team
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Steuerrecht und Sozialleistungen können sich ändern. Für individuelle Fragen wende dich an einen Steuerberater, den Sozialverband VdK oder das Versorgungsamt in deiner Region.
Quellen
- § 33 EStG — Außergewöhnliche Belastungen (gesetze-im-internet.de)
- BFH VI R 48/18, Urteil 04.11.2021 (bundesfinanzhof.de)
- VersMedV — Anlage zu § 2, Versorgungsmedizinische Grundsätze (gesetze-im-internet.de)
- DZG — Kita und Schule (dzg-online.de)
- Soler L et al., Health Econ Rev 2025, „The cost of being gluten-free: a hedonic pricing analysis of food products for celiac patients“ (PMC12551295)