Glukosesirup und Maltodextrin aus Weizen: Warum sie trotzdem glutenfrei sind
Glukosesirup, Maltodextrin und Dextrose aus Weizen sind von der Allergenkennzeichnung ausgenommen – weil sie unter 20 ppm Gluten liegen. Die Hintergründe.
Glukosesirup, Maltodextrin und Dextrose aus Weizen sind von der Allergenkennzeichnung ausgenommen – weil sie unter 20 ppm Gluten liegen. Die Hintergründe.