Glutenfreie Mehrkosten und die Steuer: Was wirklich absetzbar ist

Von Glutenrein · Lesezeit ca. 5 Min.


Glutenfreies Brot kostet drei- bis viermal so viel wie konventionelles. Glutenfreie Pasta, Mehlmischungen, Haferflocken mit gesicherter Produktionskette — die Mehrkosten summieren sich schnell auf mehrere Hundert Euro im Jahr. Da liegt die Frage nah: Kann ich das zumindest von der Steuer absetzen? Die ehrliche Antwort: nein. Und zwar endgültig. Dieser Artikel erklärt, warum — und welche echten Entlastungsmöglichkeiten es trotzdem gibt.

Hinweis: Dieser Artikel ist keine Steuerberatung und ersetzt keine individuelle Beratung durch eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein. Steuerrecht kann sich ändern.


Das Diätkostenverbot: klar, kategorisch, endgültig

Im deutschen Einkommensteuergesetz gibt es einen Satz, der kurz ist und wenig Spielraum lässt: Aufwendungen, die durch Diätverpflegung entstehen, können nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Das steht in § 33 Abs. 2 Satz 3 EStG — und gilt ohne Ausnahme für medizinisch begründete Diäten.

Das bedeutet: Es spielt keine Rolle, ob deine Ernährungsumstellung ärztlich verordnet wurde. Es spielt keine Rolle, ob du ohne glutenfreie Ernährung dauerhaft krank wärst. Der Gesetzgeber hat Diätkosten bewusst aus dem Abzug herausgenommen — und die Gerichte haben das immer wieder bestätigt.

Der Bundesfinanzhof hat das zuletzt 2021 klargestellt (Urteil VI R 48/18 vom 4. November 2021): Das Abzugsverbot für Diätkosten ist verfassungsgemäß — auch dann, wenn die Diät eine medikamentöse Behandlung ersetzt. Eine Klägerin hatte genau das argumentiert und verloren. Der BFH sah keinen Grund, von der langjährigen Rechtsprechung abzuweichen.

Eine anschließende Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht im November 2025 nicht zur Entscheidung angenommen (Az. 2 BvR 1554/23). Damit ist der Rechtsweg ausgeschöpft. Die Frage ist nicht offen, nicht im Fluss, nicht reformbedürftig laut Gericht — sie ist entschieden.

Ältere Ratgeber, Forensbeiträge oder gut gemeinte Tipps aus dem Bekanntenkreis, die suggerieren, man könne glutenfreie Lebensmittel „irgendwie“ absetzen, spiegeln diese Rechtslage nicht korrekt wider. Es lohnt sich nicht, entsprechende Posten in die Steuererklärung einzutragen — das Finanzamt wird sie streichen.


Was tatsächlich absetzbar ist: echte Krankheitskosten

Der entscheidende Unterschied liegt zwischen Diätkosten und echten Krankheitskosten. Letztere sind sehr wohl als außergewöhnliche Belastung nach § 33 Abs. 1 EStG abziehbar — nach Abzug der sogenannten zumutbaren Belastung, die vom Einkommen und der Familiensituation abhängt.

Was zählt zu den echten Krankheitskosten bei Zöliakie?

  • Arzt- und Facharztbesuche (Gastroenterologie, Ernährungsmedizin)
  • Antikörpertests und Laborbefunde (IgA-Transglutaminase, IgA-Gesamt)
  • Dünndarmbiopsie und Folgeuntersuchungen
  • Ärztlich verordnete Arzneimittel im Sinne des § 2 AMG
  • Ernährungsberatung — wenn sie von einer Ärztin oder einem Arzt überwiesen wurde
  • Fahrtkosten zu Behandlungen

Was nicht zählt: glutenfreie Lebensmittel und Fertigprodukte, auch wenn sie medizinisch notwendig sind. Das ist unbefriedigend, aber rechtlich eindeutig.


Der Behinderten-Pauschbetrag — der unterschätzte Weg

Hier liegt der praktisch bedeutsamste Entlastungsweg: der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG. Wer wegen Zöliakie einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 anerkannt bekommen hat, kann diesen Pauschbetrag ohne Einzelnachweise, ohne Belege und ohne Anrechnung einer zumutbaren Belastung geltend machen.

Bei GdB 20 — dem typischen Wert, den Zöliakie-Betroffene erhalten — beträgt der Pauschbetrag 384 Euro pro Jahr. Er wird einfach in der Steuererklärung eingetragen und vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Der Betrag ist pauschal: Er deckt alle behinderungsbedingten Mehraufwendungen ab, und man muss nicht nachweisen, wofür genau er verwendet wurde.

Ab 2026 können Schwerbehinderten-Daten in vielen Bundesländern digital ans Finanzamt übermittelt werden — der Papiernachweis entfällt dann.

Mehr dazu, wie du den GdB bei Zöliakie beantragst und was dabei zu beachten ist, findest du in unserem Beitrag Zöliakie und Schwerbehinderung: GdB beantragen und Vorteile nutzen.


Bürgergeld und Grundsicherung: Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung

Wer Bürgergeld bezieht oder Grundsicherung im Alter, hat einen gesetzlichen Anspruch auf einen Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung — wenn eine ärztliche Begründung vorliegt. Die rechtliche Grundlage: § 21 Abs. 5 SGB II (Bürgergeld) und § 30 Abs. 5 SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung).

Zöliakie zählt zu den anerkannten Erkrankungen, bei denen ein solcher Mehrbedarf gewährt werden kann. Der konkrete Betrag liegt in der Regel bei rund 20 Prozent des Regelbedarfs — das entspricht derzeit etwa 100 bis 113 Euro pro Monat, wird aber jährlich angepasst. Verbindliche Auskunft gibt das Jobcenter oder das Sozialamt.

Voraussetzung: ein ärztliches Attest, das die Erkrankung und die Notwendigkeit der glutenfreien Ernährung bestätigt. Dieses Attest sollte gezielt beantragt und aktuell gehalten werden.


Was die Krankenkasse übernimmt — und was nicht

Eine gesetzliche Regelleistung für glutenfreie Lebensmittel gibt es seit 2009 nicht mehr. Einzelne gesetzliche Krankenkassen bieten freiwillig Zuschüsse an — etwa zu Ernährungsberatungskursen nach § 20 SGB V. Ob und in welcher Höhe das gilt, ist von Kasse zu Kasse verschieden. Es lohnt sich, direkt bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen.

Was die GKV in jedem Fall übernimmt: die ärztliche Diagnostik, Laborwerte und medizinisch notwendige Folgeuntersuchungen.


Drei konkrete Handlungsschritte

Wenn du das Gelesene in Aktionen übersetzen willst, sind das die sinnvollsten:

1. GdB beantragen. Wenn du noch keinen Grad der Behinderung beantragt hast, hole das nach. Der Antrag läuft über das Versorgungsamt. Für Zöliakie ist GdB 20 realistisch — und damit der Pauschbetrag von 384 Euro pro Jahr nutzbar. Unser Überblick Zöliakie, Recht und Geld zeigt, welche Unterlagen du brauchst.

2. Echte Krankheitskosten dokumentieren. Arztbesuche, Tests, Überweisungen und Fahrtkosten sammeln und in der Steuererklärung angeben. Das ist kein großes Potenzial, aber es ist erlaubt und richtig.

3. Bei Bürgergeld- oder Grundsicherungsbezug: Mehrbedarf aktiv beantragen. Das passiert nicht automatisch. Ein aktuelles ärztliches Attest beim Jobcenter oder Sozialamt einreichen und den Anspruch schriftlich stellen.


Fazit

Die Mehrkosten der glutenfreien Ernährung sind nicht steuerlich absetzbar. Das ist keine Lücke, kein Fehler im System, keine vorübergehende Rechtslage — es ist klares deutsches Recht, das drei Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht bestätigt haben. Wer das weiß, kann aufhören zu hoffen und anfangen, die tatsächlich vorhandenen Wege zu nutzen: den Behinderten-Pauschbetrag, den Mehrbedarf im Sozialleistungsbezug und die Absetzbarkeit echter Behandlungskosten. Eine sichere, durchdachte Küchenausstattung — getrennte Geräte, kreuzkontaminationsfreie Aufbewahrung — ist dabei nicht nur eine Frage der Gesundheit, sondern auch eine langfristige Investition, die du einmal machst statt sie jährlich zu wiederholen.


Glutenrein — Das Glutenrein-Team


Quellen

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